Deutsches Theater: Hinter den Kulissen seiner Strukturen
Die Struktur der Theater in der Bundesrepublik Deutschland ist gekennzeichnet durch eine große Anzahl an Theatern mit sehr unterschiedlichen Namen: Nationaltheater, Staatstheater, Landestheater, Volksbühne, Volkstheater, Residenztheater, Stadttheater oder auch Landesbühnen und Freilichtbühnen. Es handelt sich dabei um ambivalente Zeugnisse zurückliegender Gegebenheiten in der deutschen Geschichte. Strukturell gesehen sind die ehemaligen Hoftheater heute zumeist Staatstheater, bei denen das heutige Bundesland die Aufgaben des vormaligen Hofes übernahm. Die Volksbühnenbewegung ist eng mit der Geschichte der Arbeiterbewegung verknüpft. Heutige Freilichtbühnen fanden nicht selten ihren Ausgangspunk als Thingspielstätten während der Zeit des Hitler-Faschismus. – Es folgt ein allgemeiner Blick auf die heutige Verfasstheit der Theaterstruktur in der Bundesrepublik Deutschland.
Analog zu den unterschiedlichen Genres können diese Theater je nach Größe verschiedene Sparten haben. Es ist dann die Rede von Mehrspartentheatern. Sie umfassen in der Regel Ballett, Oper und das Sprechtheater. In einigen Fällen gehören dazu auch die Sparten Puppentheater oder Theater für Kinder und Jugendliche. Häufig sind die Sparten auch in eigenständigen Theaterhäusern untergebracht, die ihre Funktion im Titel tragen, so zum Beispiel die Oper Köln, das Schauspiel Frankfurt, das Schauspielhaus Bochum, das Puppentheater Magdeburg, das Theater der Jungen Welt Leipzig. Von Zeit zu Zeit finden sich auch die Namen der Architekten mitgenannt wie dies bei der Semperoper in Dresden der Fall ist. Hinter Namen von Produktionshäusern, die von Theaterkollektiven der freien Szene für künstlerische Prozesse gebraucht werden, versteckt sich häufig eine vormalige Nutzung wie bei Kampnagel in Hamburg oder es sticht die aktuelle Funktion als Ort der Begegnung unmittelbar hervor wie beim Forum Freies Theater in Düsseldorf (FFT).
Positionen
Irritationen mögen sich beim Theater am Gendarmenmarkt in Berlin einstellen; ein klassizistisches Bauwerk des Architekten Karl Friedrich Schinkel, das 1821 als Königliches Schauspielhaus eröffnet wurde, zwischen 1919 und 1945 als Preußisches Staatstheater diente, heute aber ein Konzerthaus ist und für Großveranstaltungen gemietet werden kann. Dennoch gibt es Orchester mit eigenen Konzerthallen wie das Gewandhausorchester in Leipzig oder die Berliner Philharmonie. Anders als für das Sprechtheater ist die Infrastruktur für Musik weiter verzweigt. Selbst in kleineren Städten gibt es kleinere Orchester wie beispielsweise in Schönebeck an der Elbe die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie. Der Einfachheit halber hat man sich dafür entschieden, von einer Theater- und Orchesterlandschaft zu sprechen; anderen Ortes auch vom Stadttheatersystem. Die Theater- und Orchesterlandschaft als solche ist im Jahr 2014 auf Initiative des Deutschen Bühnenvereins und des Deutschen Musikrats in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Unabhängig von der Namensgebung unterscheiden sich die Theater hinsichtlich der finanziellen Zuwendungen durch die öffentliche Hand, die sogenannten Zuschüsse. Diese Zuwendungen kommen entweder nur von der Stadt, der Kommune oder der Gemeinde oder werden durch Landesmittel ergänzt beziehungsweise ausschließlich durch Landesmittel getragen. Seit etwa 60 Jahren finden die Auseinandersetzungen zwischen den Theatermachern im kulturpolitischen Feld um eine gerechte Verteilung dieser Mittel statt. Vordergründig werden von Seiten der Künstler Diskussionen um die emanzipative Relevanz einer bestimmten ästhetischen Form geführt, von Seiten der Politik werden die Zahlen der Auslastung durch Besucher in diese Diskussion gebracht, die Besucher selbst haben sich diversifiziert, was im Sinne des seit den 60er Jahren aufgebrachten Konzeptes eines Theater für Alle die Inklusion aller gesellschaftlichen Gruppen meint. Letztere Entwicklung erfasst zunehmend auch den Bühnenbetrieb selbst, wofür das postmigrantische Ensemble am Gorki-Theater oder das Theater RambaZamba von Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht die einzigen Beispiele sind.
Im Hintergrund bilden finanzpolitische Rahmenbedingungen dagegen Tatsachen, von denen Theater durch ihre strukturelle Verankerung einer Transformation ausgeliefert sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei die schwarze Null. Bei diesem Ausdruck handelt es sich um eine Metapher für die seit 2009 geltende Schuldenbremse, welche eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Neuverschuldung für öffentliche Haushalte vorschreibt. In den sogenannten Neuen Bundesländern, wo die Kosten der Wiedervereinigung den Schuldenberg haben anwachsen lassen, zeitigt die Sparpolitik spezifische Konsequenzen. Auch ist zu beobachten, dass Rechtsformen von Theatern geändert werden oder in Sachen Buchführung von Kameralistik auf Doppik umgestellt wird. Ebenso unterliegen die Verwertungsgesellschaften wie VG-Wort oder die GEMA derzeit einem tiefgreifenden Wandel. Von Seiten der Theaterschaffenden wird im Rahmen der Diskussion um kulturelle Vielfalt dabei unterstellt, dass im Namen der Kultur- und Kreativindustrien eine Anschlussfähigkeit an eine Global Market Governance hergestellt werden soll, die traditionsgebundene Produktionsweisen aushebelt. Idealtypisch für diese Diskussion ist der aktuelle Streit um die Volksbühne in Berlin, wo jüngst ein Kulturstaatssekretär den Regisseur und künstlerischen Leiter Frank Castorf durch einen Kurator und Museumsmanager aus Belgien ersetzte. Die Theaterschaffenden sprechen von einer feindlichen Übernahme und protestierten bereits öffentlich, um ihre Interessen am Erhalt der künstlerischen Freiheit aufrechtzuerhalten.
Rahmenbedingungen
Mit der Herausbildung eines EU-Binnemarktes in den 90er Jahren, der die europaweite Ausschreibung öffentlicher Aufträge vorsieht, sind auch die Städte, die Gemeinden und Kommunen in eine Konkurrenzsituation zueinander geraten. Sichtbar wird diese Tatsache bei Reisen mit dem Zug. Schilder oder Durchsagen auf Bahnhöfen berücksichtigen das kulturelle Erbe oft als eine Eigenschaft der jeweiligen Stadt: Es gibt die Bachstadt, die Lutherstadt und vieles andere mehr. Theater und Orchester sind intensiv in das neue Stadtmarketing einbezogen worden. Auf der anderen Seite sind Theater geschlossen worden, darunter als prominentes Beispiel das Schillertheater in Berlin. In den sogenannten Neuen Bundesländern waren nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik etwa 40 Theater von der Schließung betroffen. Ein erstes Verständnis für die aktuelle Verfasstheit der Theater- und Orchesterlandschaft bedarf eines Blicks auf die Zuständigkeit für Kultur, auf die finanziellen Grundlagen und auf einige zentrale Eckwerte.
a) Ländersache Kultur
In ihren seit dem 3. Oktober 1990 bestehenden Grenzen ist die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat, der aus 16 Ländern besteht, wobei die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wie Bundesländer gezählt werden. Die Zuständigkeit für Kultur ergibt sich aus Artikel 30 des Grundgesetzes. Gesetzgebung und Verwaltung obliegen demnach auf dem Gebiet der Kultur den Ländern. Da der Bund hier über keine Kompetenzen verfügt, ist auch die Rede von einer Kulturhoheit der Länder. Gleichermaßen sind die Länder ihrerseits an das Prinzip der Subsidiarität gebunden. Das heißt, dass sie untergeordneten Verwaltungseinheiten wie Stadt, Gemeinde oder Kommune bei der Lösung staatlicher Aufgaben den Vorrang lassen müssen und nur ergänzend helfen dürfen. Die darstellende Kunst ist zunächst einem Dezernat für Kultur in einer Stadt, Gemeinde oder Kommune zugeordnet. Auf Landesebene gibt es ein Kultusministerium – wie das beispielsweise bis zur Abwicklung nach der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt der Fall war – oder Kultur ist angegliedert an ein Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wie das im Bundesland Nordrhein-Westfalen der Fall ist.
b) Bundeskulturpolitik
In der Regierungszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder (1998 bis 2005) wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien (BKM) beim Bundeskanzleramt mit dem Ziel geschaffen, die zuvor von verschiedenen Ministerien wahrgenommenen kulturpolitischen Aufgaben zu bündeln. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ist derzeit Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Unmittelbar beteiligt sich der Bund an Projektförderung durch die 2002 gegründete Kulturstiftung des Bundes mit Sitz in Halle (Saale). Künstlerische Leiterin dieser Einrichtung ist Hortensia Völckers. Es zählt zu den Zielen dieser Stiftung, innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext zu fördern und eine Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung der Länder anzustreben. Für die unmittelbare Projektförderung im Bereich darstellende Kunst gibt es die Allgemeine Projektförderung und die Programmförderung. In der Programmförderung gibt es derzeit die Programme 360°- Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, mit dem Kultureinrichtungen aller Sparten unterstützt werden, um ihr Programm, ihr Publikum und ihr Personal vielfältig zu gestalten, zu diversifizieren und die Öffnung für Eingewanderte und nachfolgende Generationen auf den Weg zu bringen. Desweiteren gibt es die Programme TURN – Fonds für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern und den Fonds Doppelpass, mit dem die Kooperation von freien Gruppen und festen Tanz- und Theaterhäusern gefördert werden. Dabei kann eine bestehende Kooperation um einen dritten Partner, ein Theater- oder Produktionshaus, erweitert werden, selbst wenn es im Ausland liegt.
c) Finanzielle Grundlagen
Es gibt für die Theater sogenannte Theaterverträge. Sie haben nicht denselben Stellenwert wie ihn Staatsverträge etwa für die christlichen Kirchen oder den öffentlichen Rundfunk (TV, Radio) haben. Die Kirchen können sich zur Sicherung einer wichtigen finanziellen Einnahmequelle auf Land berufen, dass sie im 19. Jahrhundert an den Staat verpfändet haben. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (mit Ausnahme der Deutschen Welle) können sich auf einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Sicherung ihres Finanzbedarfs berufen. Diese sehen seit 2013 vor, von der Gesamtbevölkerung gemessen am Wohnraum pro Wohnung und Monat jeweils 17,50 € einzuziehen, was unter Umständen auch freiberufliche Theaterkritiker schmerzen kann. Im Jahr 2015 konnten die Rundfunkanstalten dadurch 8,1 Milliarden Euro einnehmen, unter Inkaufnahme von zahlreichen Zwangsvollstreckungen. Dieser Betrag entspricht fast der Höhe des Gesamtbetrages, der in Deutschland insgesamt für Kunst und Kultur, darunter auch der Denkmalschutz, die Nationalbibliotheken in Leipzig und Frankfurt, die darstellende Kunst u.v.a.m, ausgegeben wird. 2011 waren das ca. 9,4 Milliarden Euro oder 0,36 % Anteil am BIP. Theater in Deutschland können in Sachen Finanzen nicht mit Kirchen und auch nicht mit den Rundfunkanstalten konkurrieren, obwohl den Theatern traditionsgemäß auch sakrale Aufgaben im Sinne des Schönen, Wahren und Guten kulturpolitisch zugedacht sind und ihnen spirituelle Verantwortung anheimfällt. Die künstlerische Leitung – auch bezeichnet als Intendanz – kann im Durchschnitt alle vier Jahre wechseln und der Finanzbedarf des Hauses muss dann entsprechend neu ausgehandelt werden, was auf Seiten der Theater der Deutsche Bühnenverein übernimmt. Den finanziellen Zuschüssen ist als Gegenwert ein immaterielles Kulturgut entgegengestellt, dessen Herstellungskosten durch den Verwaltungsbegriff Daseinsvorsorge abgedeckt sind. Theater in Deutschland sind dabei gleichwertig zu anderen öffentlichen Dienstleistungen wie Bildung, Wasserversorgung, Krankenhäuser, Friedhöfe oder Autobahnen, weshalb auch die Rede von einer Kulturversorgung besteht, die ähnlich wie es bei Bildungseinrichtungen der Fall ist, die Reichweite von Theatern oder Orchestern nach einem Einzugsgebiet und demographischen Eckwerten festlegt. Insgesamt aber handelt es sich bei den finanziellen Zuwendungen um freiwillige Leistungen seitens der öffentlichen Hand, die anders als bei Kirchen oder dem Rundfunk jederzeit zur Disposition gestellt werden können.
d) Eckwerte
Kennzeichen der Schauspielhäuser ist ein festes Ensemble und ein Repertoire, weshalb auch vom Ensemble- und Repertoiretheater gesprochen wird. Die Dichte an Theatern und Orchestern in Deutschland ist charakterisiert durch 140 öffentlich getragene Theater und 220 Privattheater mit 130 Opern-, Sinfonie- und Kammerorchestern, rund 70 Festspiele, ca. 150 Theater- und Spielstätten ohne festes Ensemble, etwa 100 Tournee- und Gastspielbühnen sowie zahlreiche Aufführungen freier Gruppen. Interessant ist, dass nicht eine dieser Unternehmungen ohne öffentliche Zuwendungen auskommt. Jährlich besuchen 35 Millionen Zuschauer aller Altersgruppen die etwa 126.000 Theateraufführungen und 9.000 Konzerte. Die Deutsche UNESCO-Kommission in Bonn informiert darüber in ihrer Meldung vom 19. Dezember 2016 und macht bekannt, dass diese Theater- und Orchesterlandschaft für die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert ist.
Zusammenschlüsse
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Flächenland, in der das Vereinswesen die zentrale Organisationsform für Interessengruppen ist. Die Theater- und Orchesterlandschaft gliedert sich in zwei Großgruppen, die mit der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland in ihren Grenzen bis zum 3. Oktober 1990 eng verwoben sind. Auf der einen Seite gibt es die sogenannten institutionalisierten Formen der Theaterarbeit im kulturpolitischen Feld, auf der anderen Seite die sogenannten emanzipativen Formen der Theaterarbeit. Diese ursprüngliche Gegenüberstellung ergab sich aus den Studentenprotesten in den 60er Jahren, bei der es um die Aneignung von Formen der ästhetischen Repräsentation und ihrer Umgestaltung ging. Nach einer Epoche der Auflösung der ästhetischen Grenzen zwischen emanzipatorischen Ansätzen und ihrer anschließenden Institutionalisierung – also die weitgehende Integration freier und im eigenen Selbstverständnis emanzipatorischer Projekte in die Abläufe des Stadttheaters in den 90er Jahren sowie in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends – haben sich die Konflikte in letzter Zeit verschoben. Diese Verschiebung macht sich angesichts der Konfrontation des öffentlichen Sektors insgesamt mit der Schuldenbremse, mit der Etablierung des EU-Binnemarktes und die damit einhergehende Integration in das Stadtmarketing sowie mit dem Novum der Freihandelsverträge GATS, TISA, CETA in Publikationen und Themenreihen der Verbände bemerkbar. In den Alten Bundesländern erlebt die im Zuge der Nachkriegszeit etablierte Sozialpartnerschaft als ein Wesensmerkmal des Rheinischen Kapitalismus (Michel Albert) derzeit einen Werteverlust. Dennoch unterscheiden sich die Großgruppen hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur bis heute. Auf der einen Seite gibt es das historische Erbe, das der Sozialpartnerschaft vorausgeht: Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Andererseits gibt es die Organisationsformen der freien Szene.
a) Der Deutsche Bühnenverein
Größter Interessenverband und zugleich auch Arbeitgeberverband der Theater und Orchester in Deutschland ist der 1846 gegründete Deutsche Bühnenverein. Er zählt gegenwärtig 214 Theater (34 Staatstheater, 84 Stadttheater, 24 Landesbühnen und 72 Privattheater) und 31 selbstständige Sinfonieorchester (7 Staatsorchester, 23 städtische Orchester, 1 Landesorchester) sowie 129 persönliche aktive Mitglieder, 63 inaktive persönliche Mitglieder, 16 außerordentliche Mitglieder und 12 fördernde Mitglieder. Es gehört zu seinen Aufgaben, alle künstlerischen, organisatorischen und kulturpolitischen Fragen zu thematisieren, auch die Publikumsentwicklung, die Gestaltung juristischer Rahmenbedingungen, auch die soziale Lage der Künstler. Seit dem 24. Januar 2017 ist Ulrich Khuon Präsident des Deutschen Bühnenvereins. Marc Grandmontagne ist seit 2017 geschäftsführender Direktor. Zusammen bilden sie den Vorstand. Es gibt sechs Gruppen innerhalb des Vereins, die zusammen das Präsidium bilden, vertreten durch die Vorsitzenden der jeweiligen Gruppen: Privattheatergruppe (Christian Seeler, Intendant Ohnsorg-Theater), Intendantengruppe (Hasko Weber, Generalintendant des Deutschen Nationaltheater & Staatskapelle Weimar), Staatstheatergruppe (Hans Heinrich Bethge, Senatsdirektor, Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg), Landesbühnengruppe (Kay Metzger, Intendant des Landestheaters Detmold), Stadttheatergruppe (Gabriel Engert, Kulturreferent der Stadt Ingolstadt), Außerordentliche Mitglieder (Charlotte Sieben, Kaufmännische Geschäftsführerin Berliner Festspiele). Der Deutsche Bühnenverein publiziert Theaterstatistiken, Werkstatistiken, Bücher, Broschüren und kulturpolitische Papiere. Er ist Mitglied in der Performing Arts Employers Associations League Europe (PEARLE*), der Vereinigung der Europäischen Theater- und Orchesterverbände.
b) Die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger
Ein zweiter großer Interessenverband ist die 1871 gegründete Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) mit ihrem aktuellen Präsidenten Jörg Löwer. In ihr sind Mitglieder des künstlerischen und künstlerisch-technischen Bereiches gewerkschaftlich organisiert. Regional gegliedert in sieben Landesverbände, deckt die GDBA die Berufsgruppen Solo, Tanz, Opernchor und ATuV (Ausstattung, Technik und Verwaltung) ab. Spezifische Vertragsformen des Arbeitsrechts der Bühne gehen auf sie zurück. Ihre Mitglieder erhalten kostenlosen Rechtsschutz und Beratung. Zusammen mit dem Deutschen Bühnenverein trägt sie die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit, das heisst die Fachgerichte der Bühnen. Eine Verbesserung der Altersversorgung wird angestrebt. Zu den Aufgaben gehören vordergründig die Tarifpolitik und die Kulturpolitik, insbesondere die Ausgestaltung der Arbeits- und Gagenbedingungen der Bühnenangehörigen. Die GDBA publiziert u.a. das Deutsche Bühnen-Jahrbuch, das Fachblatt „bühnengenossenschaft“, eine jeweils aktualisierte Fassung des Normalvertrags (Bühne) und einen Kommentar zum Normalvertrag (Bühne). Sie ist Mitglied der International Federation of Actors (FIA).
c) Weitere gewerkschaftliche Vertretungen
Eine gewerkschaftliche Vertretung bietet auch die Fachgruppe darstellende Kunst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). Fachbereichsleiter ist Heinrich Bleicher-Nagelsmann. Sie gibt Rechtsberatung und Rechtsschutz bei Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, im Beamtenrecht und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht gleichermaßen wie Beratung zu Arbeitszeugnissen und zu Musterprozessen an Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in allen Instanzen, auch Streikunterstützung. Desweiteren gibt es die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO). Sie ist zugleich Berufsverband und Gewerkschaft der Mitglieder der Opernchöre und Tanzgruppen der deutschen Bühnen mit Stefan Moser als Bundesvorsitzendem.
d) Organisationsstruktur der freien Szene
Wer nicht an einem Theater angestellt ist, gilt als frei. Für den Sozialversicherungsschutz bedeutet dieser Umstand zunächst, dass nicht die Bayerische Versorgungskammer sondern die Künstlersozialkasse (KSK) zuständig ist. Neben dem Bund Deutscher Amateurtheater besitzt die so genannte freie Szene vor allem mit dem 1990 gegründeten Bundesverband Freie Darstellende Künste einen Dachverband aller 16 Landesverbände, der auf Bundesebene die Interessen der etwa 2000 Freien Theater in Deutschland vertritt, darunter Solo-Theater, Gruppen und Theaterhäuser. Zu seinen Aufgaben zählt die Beratung der Kultur- und Sozialpolitik zu den die Freien Darstellenden Künste betreffenden Fragen sowie ihre wirksame Interessenvertretung. Informationen zu Ausschreibungen, Spielorte, Festivals, Aus- und Fortbildungen und Sachfragen erhalten Mitglieder und Interessierte über den regelmäßigen Informationsdienst Off-Informationen. Zu den zentralen Themen zählt der Bundesverband die soziale und wirtschaftliche Lage der Tanz- und Theaterschaffenden. Dem Vorstand gehören an Janina Benduski (Landesverband freie Darstellende Künste Berlin), Anne-Cathrin Lessel (Landesverband Freier Theater in Sachsen), Tom Wolter (Landeszentrum Spiel & Theater Sachsen-Anhalt), Harald Redmer (Landesbüro freie Darstellende Künste NRW), Susanne Reifenrath (Dachverband Freie Darstellende Künste Hamburg), Ulrike Seybold (Landesverband Freier Theater in Niedersachsen) und Axel Tangerding (Verband Freie Darstellende Künste Bayern). Der Bundesverband Freie Darstellende Künste setzt sich für eine stabile Künstlersozialkasse und für ein gutes Auskommen aller Kolleginnen und Kollegen ein. Er kämpft für faire und transparente Förderstrukturen. Auch gehört die Beratung öffentlicher und privater Förderer zur Entwicklung und Arbeit der Szene zu seinen Aufgaben. Im letzten Jahr erschien in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft zu diesem Themenschwerpunkt die von Ulrike Blumenreich verfasste Untersuchung „Aktuelle Förderstrukturen der freien Darstellenden Künste in Deutschland. Ergebnisse der Befragung von Kommunen und Ländern“. Bereits mit der Publikation „Report Darstellende Künste“ erschien im Klartext Verlag Essen im Jahr 2010 die erste umfassende Untersuchung zur wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage freischaffender Theatermacher in Deutschland, die der Bundesverband Freie Darstellende Künste gemeinsam mit dem Fonds Darstellende Künste auf den Weg brachte. Letzterer fördert seit 1988 Projekte aller Sparten der Darstellenden Künste. In den zurückliegenden 30 Jahren vergab der Fonds ca. 16 Millionen Euro für etwa 3000 Einzelprojekte und Projektkonzeptionen in allen Bundesländern und in mehr als 300 Kommunen. Der Fonds erhält eine jährliche Zuwendung seitens der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in Höhe von derzeit 1,1 Millionen Euro. Dem Vorstand gehören an Wolfgang Schneider (Direktor des Instituts für Kulturpolitik der Universität Hildesheim), Ilka Schmalbauch (Rechtsanwältin und Referentin des Vorstands des Deutschen Bühnenvereins) und Wolfgang Kaup-Wellfonder (selbstständig als Figurenspieler).
Lobbyarbeit, Repräsentation, Vernetzung
Die Bundesrepublik Deutschland hat durch das Grundgesetz eine freiheitliche demokratische Grundordnung, was sich in der Praxis durch demokratische Prinzipien beweist. Aufgrund der Tatsache, dass sich Interessengruppen in Vereinen organisieren und es darüber hinaus auch in der Parteienlandschaft einen Pluralismus gibt, wobei jede Partei auch einen kulturpolitischen Sprecher hat, bildete sich seit seiner Gründung im Jahr 1981 der Deutsche Kulturrat als Dachverband aller kulturellen Zusammenschlüsse und Ansprechpartner für die Politik in kulturpolitischen Fragen heraus. Eines der zentralen Eigenschaften des kulturpolitischen Feldes ist dabei die Gremienarbeit, in der sich um einen Interessenausgleich bemüht und nötigenfalls Konsenslösungen angestrebt werden. Desweiteren bildet die mediale Repräsentation eine wichtige Gesprächsgrundlage und die Vernetzung der Theatermacher untereinander war und ist ein bedeutender Faktor, der zu einer Ausdifferenzierung im kulturpolitischen Feld beiträgt, was auch zur Herausbildung neuer Organisationsformen führen kann.
a) Der Deutsche Kulturrat
Der Deutsche Kulturrat dient Politik und Verwaltung in den Ländern, im Bund und der Europäischen Union als Ansprechpartner. Sein erklärtes Ziel ist es, kulturpolitische Diskussion auf allen politischen Ebenen anzuregen und für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit einzutreten. Zentrale Themen der letzten Jahre waren der Kulturgüterschutz, das Urheberrecht, die Freihandelsverträge, Geschlechtergerechtigkeit, kulturelle Integration, wirtschaftliche und soziale Fragen oder auch die Thematisierung von bedrohten Kultureinrichtungen durch die Einführung einer Roten Liste. Dem Vorstand gehören an Christian Höppner (Präsident), Regine Möbius (Vizepräsidentin), Andreas Kämpf (Vizepräsident). Die Geschäftsführung bilden Olaf Zimmermann (Geschäftsführer) und Gabriele Schulz (Stellvertretende Geschäftsführerin). Mitglieder sind der Deutsche Musikrat, der Rat für darstellende Kunst und Tanz, die Deutsche Literaturkonferenz, der Deutsche Kunstrat, der Rat für Baukultur und Denkmalkultur, der Deutscher Designtag, der Deutsche Medienrat für Film, Rundfunk und Audiovisuelle Medien sowie der Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung. Im Rat für darstellende Kunst und Tanz sind neben anderen wiederum jene o.g. Zusammenschlüsse Mitglied und Ilka Schmalbauch ihre Ansprechpartnerin. Hier ist auch das Deutsche Zentrum des Internationalen Theaterinstituts Mitglied, das sich das wechselseitige Verstehen der Theaterkulturen der Welt zum Ziel gesetzt hat. Neben Büchern, Dossiers, Beilagen und Studien gibt der Deutsche Kulturrat die Zeitung politik & kultur vierteljährlich heraus. Ein Newsletter kann über die Internetseite kostenfrei abonniert werden.
b) mediale Repräsentation
Über die fachliche Berichterstattung hinaus sind es in erster Linie die lokalen und überregionalen Tageszeitungen und Magazine, die eine Theaterberichterstattung sowohl in der Druckausgabe als auch online haben. Auch der Deutsche Bühnenverein ist auf dem Zeitungsmarkt mit einem monatlich erscheinenen Magazin präsent, Die Deutsche Bühne. Theaterspezifisch haben diese allerdings unabhängige Aufgabe Theater der Zeit, theater heute und nachtkritik.de inne. Neben den Zeitschriften gehört zu Theater der Zeit auch ein Buchverlag, in dem einmal jährlich ein Arbeitsbuch erscheint, das einer Künstlerpersönlichkeit oder einem besonderen Thema gewidmet ist, in dem neben wissenschaftlichen Abhandlungen (Reihe Recherchen) auch Bücher zur Theaterarchitektur, Abdrucke von Theaterstücken (Reihe dialog) oder Bücher erscheinen, die ein Theaterhaus vorstellen. Unter den Buchverlagen ist der Alexander Verlag neben den Theatersparten der großen Verlagshäuser (Suhrkamp, Fischer, Hanser) einer der wichtigsten. Weniger für die Vergegenwärtigung nach Außen als für die interne Repräsentation sind die Theaterverlage für den Bühnenvertrieb wichtig, u.a. der Verlag der Autoren, Henschel Schauspiel Theaterverlag Berlin, Drei Masken Verlag oder Felix Bloch Erben. Last but not least soll der Theateralmanach nicht unerwähnt bleiben, mit dem Bernd Steets einen kurzen und handlichen Überblick in jeder Spielzeit aktualisiert zu den aktuellen Fragen der Topographie der deutschsprachigen Theaterlandschaft im kulturpolitischen Feld gibt.
c) Vernetzung
Die Veränderungen in der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft seit dem 3. Oktober 1990 sind charakterisiert durch Fusionen oder gar die Schließung von Spielstätten. Allein bis zum 3. Oktober 2003 sind in den deutschen Theatern und Opern jeder achte Arbeitsplatz abgebaut worden, d.h. mehr als fünfeinhalbtausend von fünfundvierzigtausend Arbeitsplätzen. Die umfangreichen Fusionen von Theaterhäusern zu Theaterclustern in großflächigen Abschnitten führte bislang zu weiterem Stellenabbau und zur Freisetzung von zusätzlichem künstlerischem Personal in die freie Szene. Diese kulturpolitische Veränderungen haben Auswirkungen auf die Tarifverträge und schließlich das Nettoeinkommen und die Arbeitsbelastung. Tatsächlich sind die Schauspieler und Schauspielerinnen am schlechtesten vor den Veränderungen geschützt, was strukturelle Gründe hat. Selbst ihre gewerkschaftliche Vertretung ist bei weitem nicht so gut aufgestellt wie die Interessenvertretung der Musiker. Aufgrund des Rückbaus der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft haben sich Schauspieler zusammengeschlossen, um gegen die schlechten Arbeitsbedingungen, gegen die schlechte Entlohnung und für einen menschenwürdigeren Umgang zu kämpfen. Jüngste Beispiele sind die Initiative artbutfair und das Ensemble-Netzwerk. Artbutfair engagiert sich für faire Arbeitsbedingungen sowie angemessene Gagen in den Darstellenden Künsten und der Musik. Das Ensemble-Netzwerk ist eine Bewegung, die Theaterschaffende miteinander vernetzt und sich für die Arbeitsbedingungen am Stadttheater und dessen künstlerische Zukunft einsetzt. Unter dem Motto „Freiheit der Kunst, bedeutet nicht Knechtschaft der Künstler*innen“ hat sich hier vor allem eine junge Generation auf die Fahnen geschrieben, zwischen Gewerkschaften, Deutschem Bühnenverein, Intendantengruppe, Politik, Künstler und benachbarten Berufsverbänden zu vermitteln. Ziel ist es dabei, in den öffentlich geförderten Theatern gute betriebliche Bedingungen für die Künstler durchzusetzen.
Published on 6 June 2017 (Article originally written in German)